AGB

1. Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Gerichtsquartiers, die dieses gegenüber ihren Nutzern/Mietern/Vertragspartnern (nachstehend „Nutzer“ genannt) erbringt.
(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Konsumenten als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des Gerichtsquartiers ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, einer Gemeinschaftsküche, einer Terrasse, zwei WCs sowie Besprechungs- und Veranstaltungsräumen. Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Sessel, Strom sowie WLAN. Weiters gibt es einen gemeinschaftlichen Drucker, der nach dem „Fair-Use“-Prinzip verwendet werden kann. Als Richtlinie gilt hier max. 30 Seiten pro Person und Woche. Die angebotenen Leistungen und Preise sind unter www.gerichtsquartier einsehbar und können jederzeit durch das Gerichtsquartier angepasst werden. Optional können ein Spind, Schild und/oder Postkasten gegen Aufpreis zusätzlich gebucht werden.
(2) Die Besprechungsräume stehen allen Nutzern zu gleichen Teilen zur Verfügung. Richtwert ist hier 1 Stunde täglich bzw. nach Verfügbarkeit. Eine darüber hinausgehende Nutzung muss mit dem Gerichtsquartier abgestimmt werden.

3. Öffnungszeiten, Zugangsvoraussetzungen

(1) Der Zugang zu den Räumlichkeiten erfolgt mit einem individuellen Chip. Es gibt keine generellen Öffnungszeiten. Der Nutzer erkennt die Öffnungszeiten an. Die Öffnungszeiten können – soweit erforderlich und zumutbar – vom Gerichtsquartier verändert werden.
(2) Der Zugang wird den Nutzern mittels eines Chips für das elektronische Türschloss gewährt. Allgemeine Zugangsberechtigungen (Chip-Schlüssel) werden nur gegen Kaution an Nutzer mit einer Nutzungsvereinbarung über einen Monat ausgehändigt. Diese wird separat in Rechnung gestellt. Vor Übergabe der allgemeinen Zugangsberechtigung stellt der Nutzer eine Kaution in Höhe von 50 EUR. Die Kaution wird nicht verzinst. Die zur Verfügung gestellte allgemeine Zugangsberechtigung ist bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses umgehend zurückzugeben. Das Gerichtsquartier darf die Kaution so lange zurückhalten, bis die allgemeine Zugangsberechtigung zurückgegeben wurde. Der Verlust ist unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust ist das Gerichtsquartier berechtigt, auf Kosten des Nutzers die Sicherheit des Hauses wiederherzustellen.
(3) Eine Vervielfältigung der allgemeinen Zugangsberechtigung durch den Nutzer ist nicht erlaubt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Zugang für Dritte ist nur für Besprechungen mit und in Anwesenheit des Nutzers erlaubt. Die Übertragung der allgemeinen Zugangsberechtigung sowie der Nutzungsvereinbarung an Dritte durch den Nutzer ist nicht gestattet. Eine Untervermietung des Platzes ist nur unter Absprache und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Gerichtsquartiers möglich.
(4) Die einzelnen Räume sind abschließbar.

4. Abschluss der Nutzungsvereinbarung

(1) Der Abschluss der Nutzungsvereinbarung erfolgt schriftlich. Mit der Leistungsbuchung sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und richtig sind.
(2) Ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Gerichtsquartier kommt erst durch Abgabe einer Annahmebestätigung (kann auch in Form einer Rechnung erfolgen) durch das Gerichtsquartier zustande. Diese kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
(3) Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Nutzer verpflichtet, die Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebene Leistung. Darüber hinausgehende Serviceleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig. Die Gebühr ist per Einziehungsauftrag (monatlich im Voraus) zu begleichen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Gerichtsquartiers.
(3) Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, etwaige Förderungsmöglichkeiten für die Inanspruchnahme eines Platzes im Gerichtsquartier zu prüfen und zu organisieren.

6. Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer hat alle Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Er haftet für jede Beschädigung und übermäßige Abnutzung, die durch einen nicht vertragsgemäßen Gebrauch verursacht wurde. Das Gerichtsquartier wird im Schadensfall dem Nutzer eine angemessene Entschädigung verrechnen.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, andere Nutzer in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zu stören. Dies betrifft beispielsweise das Unterlassen von längeren Telefonaten in Gemeinschaftsräumen, lauten Unterhaltungen oder sonstigen akustischen oder visuellen Störungen.
(3) Der Nutzer verpflichtet sich, die Dienste und Infrastruktur des Gerichtsquartiers nicht für illegale oder strafbare Handlungen zu nutzen. Das Gerichtsquartier behält sich das Recht vor, Nutzer im Falle sittenwidrigen, anstößigen, gesetzeswidrigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen (außerordentliche Kündigung, siehe Punkt 8, Abs. 3).
(4) Das Gerichtsquartier übernimmt keinen Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
(5) Das Aufstellen oder Montieren von mitgebrachten Möbeln, Geräten (z. B. elektrische Heizgeräte) und Gegenständen sowie jegliche baulichen Veränderungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Gerichtsquartiers gestattet und müssen den gängigen Sicherheitsvorschriften entsprechen.
(6) Der Nutzer verpflichtet sich, den Anweisungen der Hosts Folge zu leisten sowie die hier festgehaltenen Verhaltensrichtlinien zu beachten. Grobe und/oder wiederholte Verstöße können das Gerichtsquartier berechtigen, ein Hausverbot zu erteilen und eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen. Dem Gerichtsquartier bleibt vorbehalten, die Hausordnung im Rahmen des Zumutbaren zu ändern.
(7) Der Nutzer verpflichtet sich, jegliche ihm im Zuge der Nutzung des Gerichtsquartiers zufällig bekannt gewordene Unternehmensgeheimnisse, Informationen über Technologien, Kunden, Projekte, Pläne, Finanzen etc. anderer Nutzer des Gerichtsquartiers vertraulich zu behandeln, bei sonstiger Schadenersatzpflicht.

7. Gewährleistung, Haftung

(1) Das Betreten und Nutzen der Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Das Gerichtsquartier übernimmt keinerlei Haftung.
(2) Der Nutzer hat zur Kenntnis genommen, dass einzelne Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Das Gerichtsquartier übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.
(3) Das Gerichtsquartier übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Schäden jeder Art von Gegenständen.
(4) Das Gerichtsquartier übernimmt keine Haftung bei Schäden infolge von Computerkriminalität (z. B. Hacking).
(5) Das Gerichtsquartier übernimmt keine Haftung für nicht zugestellte Postsendungen oder sonstige Versäumnisse bezüglich der Anlieferung von Post oder Paketen.
(6) Der Nutzer ist berechtigt, betriebsfremden Personen und solchen Personen, die nicht ebenfalls Nutzer des Gerichtsquartiers sind, den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Gerichtsquartiers zu gewähren, wenn dies im Rahmen einer Buchung oder der üblichen Tätigkeit des Nutzers (z. B. Empfang von Kunden) geschieht. Ebenso im Falle einer gestatteten Mitnutzung bzw. Untervermietung. Jedenfalls haftet der Vertragspartner für die Schäden, die von diesen Personen verursacht werden, sowie für Schäden, die durch den Nutzer selbst verursacht werden.

 

8. Kündigung

(1) Beide Parteien können die Nutzungsvereinbarung zur vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(2) Das Gerichtsquartier wird von seinem Kündigungsrecht im Falle einer Mietzinsvorauszahlung des Nutzers nur dann Gebrauch machen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere Verstöße gegen die AGB oder die Hausordnung.
(3) Das Gerichtsquartier kann die Nutzungsvereinbarung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser Grund liegt vor, wenn der Nutzer mit seiner Zahlungsverpflichtung mehr als 21 Tage in Verzug gerät oder seine vertraglichen Verpflichtungen in sonstiger Weise grob schuldhaft verletzt.
(4) Der Nutzer kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses aus Gründen, die in die Sphäre des Gerichtsquartiers fallen, nicht zugemutet werden kann.
(5) Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Nutzers oder einer außerordentlichen Kündigung durch das Gerichtsquartier (siehe Punkt 8, Abs. 3) verfällt eine etwaige Mietzinsvorauszahlung. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht jedoch dann, wenn eine Kündigung aus Gründen erfolgt, die in die Sphäre des Gerichtsquartiers fallen (siehe Punkt 8, Abs. 4).

9. Datenschutz

(1) Das Gerichtsquartier wird die Vorschriften über den Datenschutz und alle weiteren gesetzlichen Vorgaben beachten.
(2) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass seine für die Nutzungsvereinbarung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Diese Einwilligung kann der Nutzer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Gerichtsquartier widerrufen, sofern das Nutzungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits beendet ist. Das Gerichtsquartier wird in diesem Fall die sofortige Löschung der persönlichen Daten des Nutzers vornehmen.
(3) Alle Passwörter und Zugangsdaten stehen im Eigentum des Gerichtsquartiers und müssen vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

10. Bildrecht

(1) Der Nutzer erkennt an, dass das Gerichtsquartier zum Zweck der Eigenwerbung Foto- oder Videoaufnahmen des Coworking-Spaces in beliebigen Medien verwenden kann. Das Gerichtsquartier wird vorab die mündliche Zustimmung jedes dargestellten Nutzers einholen, der diese ohne Angabe von Gründen verweigern kann.
(2) Eine Veröffentlichung des Namens der abgebildeten Person(en) erfolgt immer im Einvernehmen mit den jeweiligen Nutzern.

11. Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(2) Alle relevanten Benachrichtigungen und Änderungen seitens des Gerichtsquartiers werden schriftlich via E-Mail an die Nutzer übermittelt und gelten mit erfolgreichem Versand der E-Mail als zugestellt.
(3) Der Nutzer erteilt dem Gerichtsquartier die Erlaubnis, ihn in Pressemitteilungen oder auf seiner Webseite (einschließlich neuer oder zukünftiger Medien) als Referenzkunden zu nennen.
(4) Es gilt österreichisches Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Gerichtsquartiers.
(5) Das Gerichtsquartier behält sich vor, die Nutzungsvereinbarungen ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Nutzer wird über die Änderungen der Nutzungsvereinbarungen schriftlich oder per öffentlichem Aushang benachrichtigt.


HAUSORDNUNG

  • Rauchen ist nur auf der Terrasse gestattet. Die Raucher sind für die Entleerung des Aschenbechers verantwortlich.
  • Betreten der Räumlichkeiten nur mit Hausschuhen oder sauberen Schuhen.
  • Gemeinschaftsküche: Die Küche kann zum Kochen verwendet werden, es muss jedoch Rücksicht auf andere Nutzer genommen werden. Essen darf nicht stehen gelassen werden. Jeder ist selbst dafür verantwortlich, verdorbene Lebensmittel zu entfernen. Jeder Nutzer muss sein Geschirr am Ende jedes Arbeitstages abwaschen, abtrocknen und wieder an seinem Platz abstellen.
  • Musik hören ist nur mit Kopfhörern erlaubt.
  • Haustiere sind nicht erlaubt.
  • Die Nutzer verpflichten sich, die Lautstärke auf einem Minimum zu halten und andere Nutzer nicht zu stören.
  • Telefonate sollten so weit wie möglich in der Besprechungsraum, der Telefonkabine, der Gemeinschaftsküche oder auf der Terrasse geführt werden.
  • Es gilt das „Fair-Use-Prinzip“ bei der Nutzung von Telefonkabine, Besprechungsraum und Drucker.
  • Störungen jeglicher Art sind zu vermeiden.
  • Die Nutzer sichern zu, alle anderen Nutzer mit Rücksicht und Respekt zu behandeln.